Praktika

Im Rahmen von Praktika können praktische Erfahrungen an einem bestimmten Arbeitsplatz erworben werden, ohne dass ein Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitgeber geschlossen wird. Grundlage hierfür ist ein zwischen dem Landrat, d.h. des in seinem Namen tätigen Leiters des Kreisarbeitsamts [Jobcenter] in Kędzierzyn-Koźle, und dem Arbeitgeber  abgeschlossener Vertrag, der ein jeweils vereinbartes Ausbildungsprogramm umfasst.
Um diese Praktikumsstellen können sich ausschließlich Personen bewerben, im Rahmen dieser Maßnahme des Jobcenters werden folgende Personengruppen bevorzugt gefördert:

  • Arbeitssuchende bis zum 30. Lebensjahr;
  • Menschen mit Behinderungen;
  • Arbeitssuchende ab dem 50. Lebensjahr;
  • Langzeitarbeitslose (d.h. länger als 12 Monate als arbeitssuchend registriert);
  • Bezieher von Sozialhilfeleistungen;
  • Arbeitssuchende mit mind. einem Kind unter 6 Jahren oder einem behinderten Kind im Alter von bis zu 18 Jahren.

Träger dieser Maßnahme ist das Jobcenter, der Arbeitgeber stellt dem Arbeitssuchenden einen Betreuer zur Verfügung, der ihn im Rahmen des Praktikums mit Rat und Tat zur Seite steht. Ebenso bestätigt er die Angaben im Bericht, den der Arbeitssuchende beim Jobcenter vorlegt.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Jobcenter unverzüglich, spätestens jedoch binnen einer Frist von 7 Tagen Vorkommnisse mitzuteilen, die im Rahmen der Umsetzung der Maßnahme gemeldet werden müssen, wie unentschuldigte Abwesenheitszeiten oder Unterbrechungen des Praktikums.
Nach Abschluss des Praktikums stellt der Arbeitgeber ein Zeugnis aus, in dem er den entsprechenden Tätigkeitsbereich des Praktikanten beschreibt sowie die während des Praktikums erlangten beruflichen Qualifizierungen oder Fähigkeiten erfasst.
Nähere Angaben unter: Jobcenter Kędzierzyn-Koźle; http://www.pup-kkozle.pl/main/index.html